Caoduro Anlagen werden zu Industry 4.0 Ready




Die von uns konzipierten Anlagen sind seit Jahren mit Technologien ausgestattet, die die Visualisierung von Prozessen und die Datenanalyse ermöglichen.
In den letzten Jahren haben sich unsere Technologien verbessert und wir haben die Anforderungen des aktuellen Industry 4.0 Standards erfüllt.

Heute können wir offiziell erklären, dass die von
Caoduro Impianti hergestellten Anlagen Industry 4.0 Ready sind..


Mit Industry 4.0 vollzieht sich ein radikaler Wandel in der Produktion, der auf die Automatisierung und Vernetzung ganzer Produktionsprozesse abzielt. Ziel ist es, Prozesse zu optimieren, ihre Daten zu analysieren, die Effizienz zu verbessern, Fehler und Verschwendung zu reduzieren und die durchzuführende Wartung vorausschauend vorwegzunehmen.

Unserer Anlagen erfüllen mehrere Anforderungen:
– Steuerung durch CNC und/oder SPS
– Verbindung zu Werksrechnersystemen mit Fernladen von Anweisungen und/oder Teileprogrammen
– Automatisierte Integration in das Logistiksystem oder das Versorgungsnetz der Fabrik und/oder in andere Maschinen im Produktionszyklus.
– Einfache und intuitive Mensch-Maschinen-Schnittstelle
– Einhaltung der neuesten Normen für Sicherheit, Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz
– Fernwartungs- und/oder Ferndiagnosesysteme und/oder Fernsteuerung
– Kontinuierliche Überwachung der Arbeitsbedingungen und Prozessparameter durch geeignete Sensorsätze und Anpassungen an Prozess-Drifts
Darüber hinaus ist Caoduro Impianti in der Lage, die Zunahme des Datenvolumens zu bewältigen und über eine ausreichende Konnektivität zu verfügen, um die Verbesserung der Übertragung digitaler Anweisungen zu gewährleisten und neue Lösungen der Mensch-Maschinen-Interaktion zu bieten.


Steuervorteile beim Kauf einer Industry 4.0 Ready Anlage

Im Gesetz Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 ist eine Reihe von Förderungsmittel für den Sektor Industrie 4.0 vorgesehen, um die Digitalisierung der Produktionsprozesse der italienischen Industrie zu ermöglichen.
Die Eckpunkte des Gesetzes, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, lauten wie folgt:
– Hyperamortisation, d.h. eine Überbewertung von 250% der Investitionen in neue Sachgüter, Geräte und Technologien, die gekauft oder geleast wurden;
– Superabschreibung, d.h. eine Überbewertung von 140% der Investitionen in neue Investitionsgüter, die gekauft oder geleast wurden.
Für diejenigen, die von der Hyperamortisation profitieren, besteht die Möglichkeit, von der Begünstigung auch für Investitionen in immaterielle Investitionsgüter (Software und IT-Systeme) zu profitieren.
Weitere Informationen zu diesen Leistungen finden Sie im PDF der Verordnung oder Sie kontaktieren uns direkt.

Klicken Sie hier, um den Industry 4.0-Plan zu sehen.